Endnutzer-Lizenzvereinbarung
EULA SeaTable Server Enterprise Edition
Version 1.0 vom 28. September 2021
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Parteien und Gegenstand
- Die Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (“EULA”) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der SeaTable GmbH, 117er Ehrenhof 5, 55118 Mainz, Deutschland (“SeaTable”) und dem Kunden (“Kunde”, gemeinsam “Parteien”) in Bezug auf die zeitlich befristete Überlassung der Software SeaTable Enterprise Edition (“Software”).
- Diese Lizenzbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. SeaTable lizenziert die Software und erbringt dazugehörige Dienstleistungen ausschließlich an Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
- Die Software SeaTable Developer Edition (früher Community Edition), eine funktionseingeschränkte Variante der Software, fällt nicht unter diese EULA. Erweiterungen für die Software und mit der Software verbundene Anwendungen, die von Dritten oder dem Kunden entwickelt und betreut werden (“Drittanbietersoftware”), fallen ebenfalls nicht unter diese EULA.
- Der Hersteller der Software ist die Seafile Ltd. mit Sitz in Peking, Volksrepublik China (“Seafile”). SeaTable ist exklusiver Vertriebspartner der Software außerhalb der Volksrepublik China.
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Änderung der EULA
- SeaTable ist berechtigt, diese EULA zu ändern. SeaTable veröffentlicht die geänderte EULA auf der Webseite und informiert Kunden über wesentliche Änderungen in Textform wenigstens acht Wochen vor Wirksamwerden (“Änderungsmitteilung”). Insofern ein Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gilt die EULA in der geänderten Fassung als genehmigt. SeaTable ist verpflichtet, den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung seines Schweigens hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der geänderten EULA, besteht der Lizenzvertrag zu den bestehenden Bedingungen fort, ohne dass die Änderungen wirksam werden.
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Angebot, Vertragsschluss und Lieferung
- Das von SeaTable auf der Website dargestellte oder auf andere Weise kommunizierte Leistungsangebot ist freibleibend und unverbindlich. Es stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Dies gilt auch, wenn SeaTable dem Kunden weiterführende Unterlagen überlassen hat.
- SeaTable erstellt auf Anfrage des Kunden ein schriftliches, individuelles, unverbindliches Angebot. Durch die Annahme des Angebots gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
- Ein Vertrag über die Lizenzierung der Software gemäß dieser EULA (“Lizenzvertrag”) kommt durch die Annahme der Bestellung durch SeaTable und die Übermittlung einer Auftragsbestätigung (“Auftrag”) an den Kunden zustande. Einzelheiten des Lizenzvertrags (z.B. Preis, Laufzeit, Benutzer) ergeben sich aus dem Auftrag, der Teil des Lizenzvertrags ist.
- Nach Abschluss des Lizenzvertrags erhält der Kunde einen Lizenzschein und eine Lizenzdatei ausschliesslich für die Nutzung der Software wie im Lizenzvertrag näher bestimmt. Die Lizenzdatei ist eine Textdatei, mit der sich die Software aktivieren lässt.
- Bevor ein Lizenzvertrag geschlossen wird, kann SeaTable dem Kunden die Möglichkeit einer Testnutzung der Software anbieten (“Testnutzung”). SeaTable gewährt dem Kunden hierfür eine zeitlich begrenzte Testnutzungs-Lizenz. Die vorliegende EULA findet auch für eine Testnutzung Anwendung.
- Die Lieferfrist der Software ergibt sich aus dem Auftrag. Ist keine Lieferfrist vereinbart, gilt eine Lieferfrist von einer Woche. Die Lieferfrist beginnt mit dem Versand des Auftrags an den Kunden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Bestandteil des Lizenzvertrags, wenn SeaTable ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SeaTable in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ein Nutzungsrecht einräumt und diesen nicht explizit widerspricht.
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Produktbeschreibung
- Die Funktionen, die Merkmale und die Voraussetzungen der Software ergeben sich aus ihrer Beschreibung auf der Webseite; eine Dokumentation der von der Software bereitgestellten Programmierschnittstellen (“APIs”) befindet sich ebenfalls auf der Webseite; technische Details sind im Handbuch für Administratoren enthalten (gemeinsam “Produktbeschreibung”). Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung und dem Auftrag. Mündliche oder andere schriftliche Aussagen im Vorfeld des Vertragsschlusses sind nicht massgeblich.
- SeaTable stellt dem Kunden die Software in der aktuellen und früheren Versionen zum Online-Abruf (“Download”) bereit, insofern dies nicht bereits durch Seafile erfolgt.
- Für die Installation der Software und die Systemwartung ist der Kunde verantwortlich. SeaTable bietet während der Laufzeit des Lizenzvertrags E-Mail Support nach dem Best-Effort Prinzip.
- SeaTable veröffentlicht regelmäßig neue Versionen der Software. SeaTable kann nach eigenem Ermessen Funktionen, Merkmale, APIs und unterstützte Plattformen ohne Verpflichtungen oder Haftung gegenüber dem Kunden hinzufügen, ändern und entfernen, es sei denn, es wurde explizit eine andere Regelung vereinbart. SeaTable informiert über neue Versionen und damit verbundene Änderungen in seinem Blog und im SeaTable Forum.
- Einzelne Funktionalitäten der Software hängen von Produkten und Leistungen Dritter ab, die sich ändern können. Dies kann dazu führen, dass Funktionen der Software anpasst oder einschränkt werden.
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Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software in dem im Lizenzvertrag eingeräumten Umfang. Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Lizenzvertrags.
- Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Speicherung, Konfiguration und Betriebsbereitmachung (“Installation”) sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der installierten Software (“Betrieb”). Die Software darf auf einem Produktivserver bzw. -cluster sowie bis zu zwei Test- oder Entwicklungssystemen (insgesamt maximal drei Systeme) installiert und betrieben werden, es sei denn, es wurde explizit eine andere Regelung getroffen.
- Der weitere Umfang des eingeräumten Rechts und der zulässige Nutzungsumfang (z.B. Anzahl von Benutzern) ergeben sich aus dem Auftrag.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass jeder Benutzer, der sein System benutzt, die im Lizenzvertrag festgelegten Regelungen und Nutzungsbedingungen einhält. Im Falle einer Nichteinhaltung ist der Kunde für die Handlungen und/oder Unterlassungen eines jeden solchen Benutzers wie für eigene Handlungen und/oder Unterlassungen verantwortlich.
- Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet und kann gerichtlich verfolgt werden.
- Das Nutzungsrecht, das gemäß dieser EULA eingeräumt wird, umfasst kein Recht am Quellcode der Software und der Marke SeaTable und dem Logo. Gleiches gilt für andere urheberrechtlich geschütze Inhalten von SeaTable, für die nicht explizit ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
- Das nach der vorliegenden EULA eingeräumte Recht umfasst nicht das Recht und dem Kunden ist es auch weder gestattet noch darf er dies Dritten gestatten,
(i) es zu versuchen, eine technische Vorrichtung zu umgehen, die darauf zielt oder den Effekt hat, die Vorschriften dieser EULA durchzusetzen;
(ii) den Quellcode der Software zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder, durch Reverse Engineering oder anderweitig, versuchen an diesen zu gelangen;
(iii) Urheberrechtsvermerke, Markenrechte, Kennzeichenrechte oder anderen Eigentumsrechte sowie Vertraulichkeitsrechte, Seriennummern, Hinweise, Kommentare oder ähnliches auf Kopien der Software oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken;
(iv) die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu verbreiten oder sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen;
(v) die Software selbst oder als Teil eines anderen Produkts und unabhängig der Lieferform zu nutzen, um einen kommerziellen Online-Dienst oder einen kostenlosen öffentlichen oder quasi-öffentlichen Online-Dienst anzubieten; und
(vi) Rechte an der Software abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach § 69e UrhG, bleiben unberührt. - Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, wird das im Rahmen des Lizenzvertrags erteilte Nutzungsrecht sofort unwirksam und fällt automatisch an SeaTable zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche installierten Kopien der Software aus seiner technischen Infrastruktur zu entfernen sowie den Lizenzschein und die Lizenzdatei zu löschen oder SeaTable auszuhändigen.
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Freie und Open Source Software
- Die Software verwendet Komponenten, die unter Freien und Open Source Software Lizenzen (“FOSS-Lizenzen”) lizenziert sind (“FOSS-Komponenten”). SeaTable stellt dem Kunden eine Liste der FOSS-Komponenten und der jeweils anwendbaren FOSS-Lizenzen zur Verfügung. Diese Liste ist im Anhang dieser EULA zu finden.
- Nutzungsrechte an den FOSS-Komponenten werden dem Kunden unmittelbar von den jeweiligen Rechteinhabern eingeräumt.
- Wenn und soweit SeaTable in dieser EULA Support-, Gewährleistungs-, Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen gegenüber Kunden übernimmt, gelten diese ausschließlich im Verhältnis zwischen SeaTable und dem Kunden. Das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Rechteinhaber richtet sich ausschließlich nach der jeweils anwendbaren FOSS-Lizenz. Es bleibt von dieser EULA unberührt.
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Dokumentation
- SeaTable stellt ein online abrufbares Benutzerhandbuch in deutscher und englischer und ein Administratorenhandbuch in englischer Sprache bereit. Übersetzungen der Handbücher in weiteren Sprachen können von SeaTable auf freiwilliger Basis angeboten werden.
- Alle Rechte, Ansprüche und Vorteile aus einer solchen Dokumentation einschliesslich aller Kopien, Änderungen und abgeleiteten Versionen hiervon verbleiben bei SeaTable.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde wird die Software nur im Rahmen der Bestimmungen des Lizenzvertrags und in Übereinstimmung mit den für diese Nutzung geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen und im Rahmen der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz und Exportkontrollvorschriften zu beachten.
- Die Systemanforderungen der Software sind im Administratorenhandbuch dargestellt. Der Kunde wird sich vor dem Download, der Installation und dem Betrieb der Software mit diesen vertraut machen.
- Der Kunde wird wesentliche Fehler und Mängel (gemeinsam “Fehler”) unmittelbar nach Auftreten in branchenüblicher Form dokumentieren und SeaTable informieren, entweder über den Ansprechpartner des Kunden oder per E-Mail an support@seatable.io.
Die Dokumentation eines Fehlers muss wenigstens folgendes beinhalten:
– Detaillierte Beschreibung des Fehlers
– Hinweise zur Reproduktion des Fehlers
– Relevante Logdateien
– Eingesetzte Version der Software
– Verwendetes Betriebssystem und VersionWenn ein Fehler beim Zugriff der Software per Webbrowser auftritt, dann enthält die Dokumentation darüber hinaus folgendes:
– Verwendeter Browser und Version
– Screenshot des Fehlers
– Inhalt der Browser-Konsole - Der Kunde ist verpflichtet, für eine regelmäßige Datensicherung in üblichem Zeitrahmen zu sorgen. Die Parteien sind der Auffassung, dass eine Datensicherung aller relevanten Daten in einem Intervall von 24 Stunden üblich und angemessen ist.
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Laufzeit und Kündigung, Vertragsbeendigung
- Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, hat der Lizenzvertrag eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten (“Mindestlaufzeit”) und verlängert sich automatisch um weitere Zwölfmonatsperioden (“Verlängerungslaufzeit”), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird (“Kündigungsfrist”). Die gleiche Kündigungsfrist gilt grundsätzlich auch bei einer von zwölf Monaten abweichenden Mindestlaufzeit.
- Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Kunde kann seine Kündigung an die SeaTable GmbH, 117er Ehrenhof 5, 55118 Mainz, Deutschland senden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch SeaTable liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Software über das gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
- Wenn die Einräumung des Nutzungsrechts an der Software endet, unabhängig des Grundes, hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und sämtliche installierte Kopien der Software aus seiner technischen Infrastruktur zu entfernen.
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Preise und Zahlungsbedingungen
- Der Kunde schuldet SeaTable für das Nutzungsrecht an der Software während der Laufzeit des Lizenzvertrags die im Auftrag vereinbarte wiederkehrende Lizenzgebühr.
- Sofern im Auftrag keine andere Regelung vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrags geltende Preisliste und sind Rechnungen binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Soweit nicht anders im Auftrag festgelegt, stellt SeaTable die Nutzungsgebühr zu Vertragsbeginn und bei jeder Verlängerung in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt
(i) online durch Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse oder
(ii) über eine vereinbarte online Schnittstelle. - Ein Anspruch des Kunden auf einen papierhaften Beleg bzw. gedruckte Rechnung besteht nur, wenn der Kunde die Rechnung bei SeaTable schriftlich anfordert und nach Zahlung von Porto- und Bearbeitungsgebühr.
- Vor vollständiger Bezahlung des Entgelts dieses Vertrages stehen sämtliche etwaige Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt.
- Eine Erhöhung der Anzahl der lizenzierten Benutzer oder der Wechsel in ein höheres Leistungspaket (“Upgrade”) ist jederzeit möglich. Erfolgt das Upgrade nicht im Zusammenhang mit einer Verlängerung, stellt SeaTable die zusätzlichen Gebühren bis Ende der aktuellen Vertragslaufzeit in Rechnung. Die Berechnung der Gebühren erfolgt monatsgenau, wobei der laufende Monat voll gebührenpflichtig ist.
- Die Reduzierung der Benutzeranzahl oder ein Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket (“Downgrade”) ist nur im Rahmen einer Verlängerung möglich. Für ein Downgrade gelten die gleichen Fristen wie für eine Kündigung.
- Gebühren von Zahlungsdienstleistern (z.B. Überweisungs- und Kreditkartengebühren) gehen zu Lasten des Kunden.
- SeaTable ist berechtigt, die Nutzungsgebühr in angemessener Weise bei einer Verlängerung anzuheben. SeaTable informiert den Kunden in Textform über die Anhebung mit einer Frist von mindestens 12 Wochen (“Preisanhebungsmitteilung”). Insofern ein Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Preisanhebungsmitteilung schriftlich widerspricht, gilt die Anhebung als genehmigt. SeaTable ist verpflichtet, den Kunden in der Preisanhebungsmitteilung auf die Wirkung seines Schweigens hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preisanhebung, so endet der Lizenzvertrag mit Ablauf der aktuellen Laufzeit.
- Für den Eintritt von Zahlungsverzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 286 und 288 BGB. Des Weiteren finden die folgenden Bestimmungen Anwendung:
(i) Mahngebühr: SeaTable kann für die zweite Mahnung eine Mahngebühr verlangen.
(ii) Kündigung bei Zahlungsverzug: SeaTable kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde nach Erhalt der zweiten Mahnung nicht innerhalb von fünfzehn Tagen die Zahlung leistet. SeaTable behält sich weitere rechtliche Schritte vor, die SeaTable nach Vertrag oder Gesetz zustehen.
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Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
(i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. - SeaTable sammelt, verarbeitet und verwendet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen und wie in der Datenschutzerklärung dargelegt ist. Die Datenschutzerklärung ist unter https://seatable.io/datenschutz/ abrufbar.
- Nicht-personenbezogene oder anonyme Daten können automatisch erhoben werden, um die Funktionalität und die Erfahrung der Benutzer mit der Software zu verbessern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SeaTable alle Rechte an diesen besitzt und es SeaTable gestattet ist, solche nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten auf jede Art und Weise zu verwenden, wie SeaTable es für die Entwicklung, Fehlerbehebung sowie Marketing oder andere Zwecke für notwendig hält.
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Öffentlichkeit
- SeaTable behält sich das Recht vor, den Namen, das Logo und die Marken von Kunden auf der Website seatable.io und anderen Marketingmaterialien als Referenzkunden zu verwenden.
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Haftungsbeschränkung
- SeaTable haftet unbeschränkt
(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
(ii) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
(iii) bei Böswilligkeit,
(iv) im Umfang einer übernommenen Garantie und
(v) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. - Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von SeaTable der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorsehbar und typisch ist, höchstens jedoch auf die jährliche Überlassungsvergütung.
- Bei Verlust von Daten, der schuldhaft auf SeaTable zurück zu führen ist, haftet SeaTable nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
- Eine weitergehende Haftung von SeaTable besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 und 2 vorliegen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SeaTable.
- SeaTable haftet unter keinen Umständen für Drittanbieter-Software.
- SeaTable haftet unbeschränkt
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Mängelhaftung
- SeaTable übernimmt die Gewähr, dass die Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich.
- Sofern im Lizenzvertrag besonders beschriebene zugesicherte Eigenschaften vereinbart sind, haftet der SeaTable auch dafür, dass die Software diese zugesicherten Eigenschaften hat.
- Die Pflicht zur Erhaltung der Software nach Abs. 1 beinhaltet nicht
(i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen,
(ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte,
(iii) die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten oder Releases oder
(iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von SeaTable nicht mehr unterstützt werden. - Es bestehen keine Mängelrechte soweit die Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Anforderungen an die Software nicht gerecht wird.
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Schlussbestimmungen
- Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch SeaTable steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Soweit im Lizenzvertrag nicht anders vorgesehen, können sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail) erfolgen. SeaTable kann hierzu die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig seine E-Mails abzurufen und SeaTable über eine Änderung der E-Mail-Adresse bzw. der Kontaktperson zu informieren. Die Kontaktdaten von SeaTable befinden sich im Impressum unter https://seatable.io/impressum.
- Auf den Lizenzvertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 anzuwenden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz, Deutschland. SeaTable behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Lizenzvertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende zu ersetzen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen unverzüglich abzugeben.