Endlich ist es so weit! Sie haben die perfekte Wohnung für sich gefunden und können es kaum erwarten, in Ihr neues Heim einzuziehen. Das Einzige, was Sie jetzt noch von Ihrer Traumwohnung trennt, ist der Umzug. Was für die meisten Menschen viel Stress und Zeitaufwand bedeutet, können Sie sich mit einem strukturierten Umzugsplan leichtmachen. Wie Sie Ihren Umzug möglichst stressfrei planen und erfolgreich über die Bühne bringen, erfahren Sie hier.
Eine Checkliste erstellen
Beginnen Sie Ihre Umzugsplanung mit einem Brainstorming. Welche Aufgaben muss ich erledigen? Wer kann mir dabei helfen? Wie viel Budget kann ich ausgeben? Stellen Sie danach eine Kostenübersicht auf, um Ihre Ausgaben einzuschätzen. In einer Checkliste können Sie erste Aufgaben definieren und abarbeiten.
Eine Checkliste für Ihren Umzug finden Sie auch in unserer Vorlage.
Vor dem Umzug
Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und der Auszug aus Ihrer alten Wohnung besiegelt. Jetzt ist es an der Zeit, Ihren alten Mietvertrag zu kündigen. Die Kündigung muss fristgerecht und schriftlich erfolgen; meist gilt eine Frist von drei Monaten. Sollten Sie jedoch früher als im Vertrag vereinbart aus dem Mietverhältnis austreten wollen, sollten Sie vorher mit Ihrem Vermieter sprechen. Denn es kann sein, dass Sie in diesem Fall für die Suche des Nachmieters selbst verantwortlich sind.
Kurz nach Ihrem Umzug sollten Sie den Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe ansetzen. Dafür müssen Sie die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart zurücklassen. Dazu zählen meist Schönheitsreparaturen und die Wohnung besenrein zu säubern.
Nach der Übergabe erhalten Sie Ihre Kaution zurück und können sich ganz auf die Einrichtung Ihres neuen Heims konzentrieren.
Sonderurlaub für Ihren Umzug
Mit einer sorgfältigen Planung der Übergaben ist der erste Schritt Ihres Umzugs geschafft. Doch das anschließende Aus- und Einräumen der Wohnungen kostet viel Kraft und Zeit. Daher kann es sinnvoll sein, sich für einen größeren Umzug ein bis zwei Tage Urlaub zu nehmen. Wenn Sie zu diesem Zweck eine Freistellung von Ihrer Arbeit haben möchten, stellen Sie sich zunächst folgende Fragen:
Anspruch auf Sonderurlaub
Habe ich ein Anrecht auf gesetzlichen Sonderurlaub?
Zunächst die schlechte Nachricht: In Deutschland gibt es laut Bundesurlaubsgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei einem Umzug.
Was steht in meinem Arbeitsvertrag?
Zwar gibt es keinen generellen Anspruch auf Sonderurlaub, jedoch kann Ihr Arbeitgeber diesen natürlich trotzdem gewähren. Werfen Sie zur Vergewisserung einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie beim Betriebsrat oder einem Vorgesetzten nach, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht.
Was ist, wenn ich aus beruflichen Gründen umziehe?
In diesem Fall haben Sie gute Chancen, dass Sie eine bezahlte Freistellung gewährt bekommen, auch wenn dies nicht in Ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt ist. Unterschieden wird, ob Sie den Arbeitgeber wechseln oder lediglich den Arbeitsort. Bei Ersterem müssen Sie auf die Kulanz Ihres neuen Arbeitgebers hoffen. Ziehen Sie hingegen bei ein und demselben Arbeitgeber um, ist es möglich, eine bezahlte Freistellung zu beantragen.
Berufliche Gründe für den Umzug
Welche Gründe machen einen Umzug 'beruflich bedingt'?
Neben den bereits erwähnten Gründen Arbeitsplatz- oder Arbeitgeberwechsel gibt es noch weitere Möglichkeiten, Ihren Umzug als beruflich bedingt geltend zu machen. Diese sind der Antritt Ihres ersten Jobs, der Umzug aus einer oder in eine Dienstwohnung, die Rückkehr aus dem Ausland zum Antritt einer neuen Stelle in Deutschland und die Verkürzung des Arbeitsweges um mindestens eine halbe Stunde täglich.
Gibt es andere Regelungen, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?
Ja, denn als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst erhalten Sie gemäß Paragraph 29 der Tarifverordnung einen Tag bezahlten Urlaub für einen Umzug aus dienstlichen Gründen. Mussten Sie in den vergangenen fünf Jahren aus betrieblichen Gründen schon einmal umziehen, haben Sie sogar Anspruch auf drei freie Tage.
Den Umzug organisieren
Steht der Tag des Umzugs fest, steht Ihnen im nächsten Schritt die Planung bevor. Dabei gibt es für Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: ein Umzug mit einer Umzugsfirma oder ein Umzug in Eigenregie. Welche der beiden Varianten zu Ihnen passt, ist abhängig von Ihrem Budget, der Größe Ihres Haushalts und Ihrer Stressresistenz.
Das Komplettpaket: Umzugsfirma beauftragen
Mit einer Umzugsfirma ersparen Sie sich viel Zeit und Nerven. Denn alles, was Sie sonst selbst organisieren müssten, wird hier übernommen. Besonders wenn Sie mit mehreren Menschen umziehen oder unter Zeitdruck stehen, geht der Umzug so schnell und komfortabel über die Bühne. Klar ist aber auch: Wer möglichst wenig Eigenaufwand haben möchte, muss tief in die Tasche greifen. Wie viel genau Sie einrechnen müssen, ist individuell und sollte mit der Umzugsfirma im Detail besprochen werden. Grob kann man aber sagen, dass die Kosten mit der Entfernung des Umzugs und der Größe der Wohnung zusammenhängen. Als Orientierung dient Ihnen diese durchschnittliche Berechnung:
Für Ihr Geld kriegen Sie dann aber einen Komplettservice. Dazu gehört auch, dass das Unternehmen während Ihres Umzugs für alle eventuellen Schäden an Ihrem Besitz, der Wohnung oder dem Treppenhaus haftet. Das Gesetz sieht vor, dass 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut für den Schadensfall veranschlagt werden. Sollten Sie besonders wertvolles Gut transportieren lassen wollen, können Sie mit der Umzugsfirma eine höhere Haftungssumme vereinbaren. Aber geben Sie Acht: Wenn Sie Ihre Möbel und Besitztümer selbst verpacken, übernehmen die Profis keine Haftung für beim Transport entstandene Schäden.
Leistungen
Wie viel Unterstützung Sie von einer Firma in Anspruch nehmen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Meist stehen Ihnen mehrere Modelle zur Auswahl:
- Standardumzug: Verladung und Transport
- Komplettumzug: Ein- und Auspacken von Kartons, Ab- und Aufbau von Möbeln, Verladung und Transport
- Zusatzleistungen: Einrichten einer Halteverbotszone oder Zwischenlagerung von Möbeln
- Transport: Fragen Sie Freunde oder Verwandte, ob diese ihre Fahrzeuge zur Verfügung stellen können, oder mieten Sie einen Transporter. Bei Letzterem fallen neben den Mietkosten auch Kosten für Treibstoff und Kilometergeld an.
- Parkverbot beantragen: Besonders in einer Großstadt ist es mühsam, Parkplätze in Wohnungsnähe zu finden. Damit Sie Ihre Kartons und Möbel nicht so weit tragen müssen und das Ein- und Ausräumen der Fahrzeuge schneller geht, können Sie beim Straßenverkehrsamt ein Parkverbot beantragen. Dort leihen Sie die Schilder aus, die das Parkverbot kennzeichnen. Den Antrag sollten Sie drei bis vier Wochen vor dem Umzug stellen.
- Verpackungsmaterial: Zum Transportieren Ihrer Gegenstände eignen sich am besten Kartons. Die Faustregel lautet: Anzahl der Quadratmeter = Anzahl der benötigten Umzugskartons. Fragen Sie zunächst in Ihrem Bekanntenkreis, ob jemand Umzugskartons hat, dann können Sie sich den Neukauf sparen. Des Weiteren benötigen Sie Klebeband und Füllmaterial wie Küchenpapier oder Luftpolsterfolie für zerbrechliche Gegenstände.
- Umzugshelfer finden: Erste Anlaufstelle sollten Ihre Verwandten und Freunde sein, da diese Ihnen sicher gerne ohne Bezahlung helfen. Haben zu wenige Ihrer Bekannten Zeit, können Sie weitere Helfer suchen, welche Sie jedoch bezahlen müssen. Dazu können Sie in Ihrer Nachbarschaft nachfragen oder einen Aufruf in Ihren sozialen Medien starten. Denken Sie auch daran, für den Umzugstag ausreichend Essen und Trinken für Ihre Helfer zu besorgen.
- Hilfsmittel: Um Ihren Helfern und sich die Arbeit zu erleichtern, empfehlen sich Hilfsmittel wie Arbeitshandschuhe, Spanngurte und eine Sackkarre, um schwere Gegenstände zu transportieren. Sind keine Profis am Werk, kann es häufiger zu Verletzungen kommen. Sorgen Sie also für den Fall der Fälle vor und haben Sie ein Erste-Hilfe-Set vor Ort.
- Versicherungen (z. B. Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-)
- Banken
- Strom-, Gas- und Wasseranbieter
- Telefon- und Internetanbieter
- Rundfunkbeitrag (wird Ihnen zugeschickt)
- Abonnements (z. B. Zeitschriften)
- Mitgliedschaften (z. B. Fitnessstudio, Vereine)
- Online-Shops und Paketdienste
Für Sparfüchse: Umzug selbst organisieren
Möchten Sie Kosten sparen, ist der Umzug in Eigenregie genau das Richtige. Dafür wird aber auch der Organisationsaufwand höher. Denn alles, was bei der Umzugsfirma inklusive ist, fällt nun in Ihre eigenen Hände. Doch mit einer guten Planung steht auch diesem Vorhaben nichts im Weg. Dabei hilft Ihnen ein Umzugsplan, welcher Sie bei allen Schritten auf Ihrem Weg unterstützt.
Aufgaben
Alles selbst organisieren? Kein Problem! Folgende Aufgaben kommen auf Sie zu:
Wen Sie über Ihren Umzug informieren sollten
Der Umzug steht kurz bevor und Sie möchten allen Ihre neue Anschrift mitteilen. Denken Sie dabei nicht nur an Freunde und Verwandte, sondern zuerst an Behörden und Firmen, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben. Die wohl wichtigste Anlaufstelle nach Ihrem Umzug ist das Einwohnermeldeamt. Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug müssen Sie sich dort ummelden. Auch Ihr Auto können Sie dort ummelden. Denken Sie rechtzeitig daran, einen Termin zu buchen, da diese meist lange im Voraus ausgebucht sind.
Wo Sie Ihre neue Anschrift noch angeben sollten:
Berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen
Einen Teil Ihrer Umzugskosten können Sie in Deutschland als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese werden in allgemeine und sonstige Kosten getrennt und machen einen Großteil der von der Steuer absetzbaren Kosten aus. Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Umzugskosten teilweise oder ganz übernimmt, können Sie die übernommenen Kosten nicht nochmal in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Allgemeine Kosten
Es gibt einige allgemeine Kosten, welche Sie in voller Höhe in der Steuererklärung angeben können. Ganz wichtig: Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf, um Ihre Ausgaben belegen zu können. Zu allgemeinen Kosten gehören zum Beispiel Transportkosten für den Hausrat, doppelte Miete während der Umzugsphase oder die Maklerprovision.
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten dürfen Sie pauschal absetzen. Es ist also nicht notwendig, jeden Beleg aufzubewahren. Die Umzugskostenpauschale ist besonders lohnenswert, wenn Sie einen Umzug in Eigenregie durchführen. Sie deckt viele kleinere Ausgaben ab. Dazu zählen unter anderem die Verpflegung der Umzugshelfer, der Kücheneinbau, die Änderung des Personalausweises und die PKW-Ummeldung.
Die Pauschale liegt seit dem 1. April 2023 bei 886 Euro; für jede zusätzliche Person können Sie weitere 590 Euro angeben. Wenn vor Ihrem Umzug kein eigener Hausstand vorhanden war, liegt die Pauschale lediglich bei 177 Euro.
Natürlich ist es kein Muss, die Pauschale zu nutzen. Sollten die Ausgaben die mit der Pauschale abgedeckten Kosten überschreiten, können Sie wie bei den allgemeinen Kosten mit Quittungen den steuerlichen Anspruch geltend machen.
Privaten Umzug von der Steuer absetzen
Wer privat umzieht, kann keine Umzugskosten steuerlich absetzen. Ganz ohne Möglichkeiten sind Sie trotzdem nicht. Sie können Arbeits- und Fahrtkosten für eine Spedition angeben. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass jährlich maximal 20.000 Euro für Dienstleisterkosten angegeben werden dürfen und davon höchstens 4.000 Euro einen steuerlichen Vorteil bringen. Sollten Sie dies in Betracht ziehen, geben Sie die Kosten als haushaltsnahe Aufwendungen an.
Als außergewöhnliche Belastung zählt ein Umzug aus medizinischen Gründen. Diesen können Sie auch in der Steuererklärung geltend machen, aber nur mit ausführlichen Nachweisen über Ihre gesundheitliche Situation.
Online-Planer für Ihren Umzug
Damit Ihr nächster Umzug möglichst stressfrei abläuft, hat das Team von SeaTable eine Vorlage für Ihren Umzugsplan erstellt. Diesen können Sie nach Belieben an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Wenn Sie SeaTable für Ihre Umzugsplanung nutzen möchten, registrieren Sie sich einfach kostenlos. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.