Digitale Gästeregistrierung für die Corona Kontaktverfolgung
Im Nullkommanix ersetzen Sie Ihre Papierbelege für die Gästeregistrierung durch eine digitale Erfassung – zum Nulltarif.
Im Nullkommanix ersetzen Sie Ihre Papierbelege für die Gästeregistrierung durch eine digitale Erfassung – zum Nulltarif.
Ihre Gäste scannen mit Ihrer Handykamera einen QR-Code ein. Dieser enthält einen Link auf ein Webformular, das sich auf dem Handy öffnet.
Funktioniert mit jedem Handy mit Kamera und Internet.
Im Webformular geben die Gäste Name, Anschrift, Kontaktdaten, Aufenthaltszeit und ggf. Begleitpersonen ein. Bei Bedarf kann das Webformular an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Datenspeicherung erfolgt auf Servern in Deutschland.
„Manchmal geht‘s auch einfach! Die Einrichtung war in wenigen Minuten gemacht und große Worte als Erklärung waren weder gegenüber Mitarbeitern noch Kunden nötig.“
cookies and cream, Berlin
Die Kontaktdaten sind in Ihrem SeaTable Konto vor fremdem Zugriff geschützt. 2-Faktor Authentifizierung ist optional möglich.
In Echtzeit können Sie die Gästeregistrierungen überwachen. Auskunftanfragen von Behörden sind in kürzester Zeit beantwortet
Alle Daten liegen in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Kundendaten werden nicht ins Ausland übertragen.
Die datenschutzrechtliche Vorgabe zur Datensparsamkeit erfüllen Sie innerhalb weniger Augenblicke.
Die Landesregierungen haben für gastronomische Betriebe hygienische Mindestanforderungen festgelegt, die angesichts der aktuellen Pandemielage für im Betrieb zu erfüllen sind. Leider sind die für Gastronomen relevanten Regelungen von Bundesland zu Bundesland uneinheitlich und unterliegen darüber hinaus einer laufenden Anpassung an das aktuelle Infektionsgeschehen. So wurden gerade am 29.9.2020 bei einem Gipfel der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten Verschärfungen der Regeln vereinbart.
Eine Forderung, wie sie in allen 16 Bundesländer besteht, ist die Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten der Gäste („Gästeregistrierung“), um sie ggf. den Gesundheitsämtern auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Die Gästeregistrierung und damit die Infektionskettenverfolgung möglicher Infektionswege hat zum Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Kontaktpersonen infizierter Personen können informiert werden und sich in Quarantäne begeben, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Die Regelungen sind sich jedoch über Bundeslandesgrenzen bzgl. Gästeregistrierung ähnlich. Die Kontaktdaten umfassen neben Namen und Anschrift auch eine Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse. Ebenfalls zu erfassen ist Ankunftszeitpunkt und, idealerweise, geplanter Dauer des Aufenthalts. Bei gemeinsamen Haushalten reicht in der Regel die Registrierung der Kontaktdaten eines Vertreters. Reine Namenslisten sind daher nicht ausreichend. Regeln zur Registrierung von Gästen, wie es sich in den deutschen Bundesländern gibt, gibt es in ähnlicher Form auch in Österreich und der Schweiz. So wurde in Wien mit Wirkung ab dem 28. September ein Contact Tracing eingeführt.
Die Daten müssen für mehrere Wochen gespeichert werden – die Fristen für die Datenspeicherung variieren – und dürfen ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde erhoben und gespeichert werden. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Die rechtliche Grundlage für die Datenerfassung und –verarbeitung in Deutschland ist das neu gefasste Infektionsschutzgesetz (IfSG), das zuletzt am 19. Juni 2020 geändert wurde.
Für Baden-Württemberg gilt beispielsweise aktuell hinsichtlich Gästeregistrierung, dass „Um Infektionsketten weiter nachvollziehen zu können, müssen die Gäste Ihren Namen, die Adresse und die Dauer des Besuches angeben. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde im Falle einer möglichen Infektion. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf die Gaststätte nicht besuchen. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.“ (Quelle: FAQ Corona-Verordnung)
Gäste und Personen, die sich weigern, Ihre Kontaktdaten anzugeben, sind von der Nutzung des Gastronomiebetriebes auszuschließen. Gleiches gilt, z.B. in Hessen, bei offenkundig falschen Angaben wie z.B. Pseudonymen und Spaßnamen.
Hinsichtlich der Formalitäten zur Gästedatenerfassung gibt es – soweit uns bekannt – keine Vorschriften. Die digitale Gästeregistrierung per Webformular ist somit genauso zulässig wie die papierhafte Erfassung. Aus unserer Sicht macht die digitale Erfassung der Kontaktdaten des Gastes mit dessen Mobiltelefon aus hygienischer Sicht tatsächlich mehr Sinn. Papier und Stifte gehen nicht durch die Hände mehrerer Personen und reduzieren so die Infektionsgefahr. Außerdem sind bei der elektronischen Registrierung der Gastinformationen datenschutzrechtliche Bestimmungen einfach einzuhalten. Bei der Kontakterfassung ist durch die Gastronomen sicherzustellen, dass die erhobenen Daten nicht für andere Gäste ersichtlich sind.
Wir können nicht garantieren, dass die Verwendung von SeaTable in allen Bundesländern und zu jedem Zeitpunkt die behördlichen Anforderungen erfüllt. Bitte erkundigen Sie sich daher selbständig und regelmäßig über die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich der Registrierung von Gästeinformationen. Gerade die Vorhaltefirsten für die Kontaktverfolgung und Hinweispflichten können variieren, ebenso die Behandlung von Gästen, die Speisen und Getränke nur zur Mitnahme („To Go“) abholen.
Die maßgeblichen Verordnungen der deutschen Bundesländer mit weiterführenden Informationen insbesondere zu den verlangen Hygienekonzepten und Vorschriften für die Registrierung von Gästen finden Sie unter den folgenden Links (Stand: 30.9.2020):